Wohnsitzwechsel – Anmeldung

Wohnsitzwechsel – Anmeldung

Beschreibung

Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeverwaltung) persönlich anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde.

Bei Ehegatten und Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.

Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Ansonsten erhalten wir vom Standesamt eine Mitteilung über die Geburt des Kindes. Damit wird Ihr Kind automatisch bei uns als neuer Einwohner registriert.

Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich!

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden) – zur Anschriftenänderung

  • Wohnungsgeberbestätigung

    hier weitere Informationen zum Wohnungsgeber

Kosten

keine

Links zum Rathaus-Serviceportal:

Zuzug

Umzug

Anmeldung Nebenwohnung

Abmeldung Nebenwohnung

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