Der Gemeinderat widmet den in der Natur bestehenden Zufahrtsweg zu den Anwesen Holz 5 und Holz 6 im Gemeindeteil Holz, Gemarkung und Gemeinde Schönau zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in der Unterhaltslast der Anlieger.
Der Gemeinderat widmet den in der Natur bestehenden Zufahrtsweg zu den Anwesen Holz 5 und Holz 6 im Gemeindeteil Holz, Gemarkung und Gemeinde Schönau zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in der Unterhaltslast der Anlieger.