Wasser- und Abwassergebühren
Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und zur Abwassersatzung.
Wasser- und Kanalabrechnung
Jedes Jahr von ca. Mitte Oktober bis Mitte November ist bei allen Haushalten, die an öffentlichen Anlagen angeschlossen sind, die Ermittlung der Wasserverbräuche zur Abrechnung der Gebühren für den Trinkwasserbezug sowie für die Abwasserreinigung fällig.
Die Bürger erhalten mit dem Gemeindeblatt bzw. per Post die Ablesekarte zugesandt. In diese sind schon eingetragen:
der Name mit Anschrift
die Zählernummer
der Zählerstand des Vorjahres
Überprüfen Sie dann bitte diese Voreintragungen und ergänzen Sie diese mit
dem Ablesedatum
den aktuellen Zählerstand
und Ihrer Unterschrift
Bitte leiten Sie die Karte dann bis zum genannten Termin an die Gemeindeverwaltung zurück!
Neu
Alternativ steht Ihnen zur Abgabe Ihres Zählerstandes auch „Wasserzählerkarte ONLINE“ auf unserer Homepage zur Verfügung.
Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Mitwirkungspflicht zur Ermittlung der Verbrauchsdaten weisen wir darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Rückmeldung der Verbrauchswert geschätzt bzw. ein Pro-Kopf-Verbrauch angenommen und abgerechnet wird.
Die vorstehende Regelung trifft nicht zu bei Zählern, deren amtliche Eichzeit von sechs Jahren abgelaufen ist und die von der Gemeinde ausgewechselt werden ( zur Dauer der Eichzeit siehe den Datumsaufdruck auf der Innenseite des Zählerdeckels). Diese Haushalte erhalten keine Ablesekarte. In diesem Falle gilt als Abrechnungsgrundlage der Zählerstand des ausgebauten Wasserzählers. Eine erneute Ablesung wird nicht vorgenommen.