Wasser- und Abwassergebühren

Wasser- und Abwassergebühren

Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und zur Abwassersatzung

Wasser- und Kanalabrechnung

Jedes Jahr von ca. Mitte Oktober bis Mitte November ist bei allen Haushalten, die an öffentlichen Anlagen angeschlossen sind, die Ermittlung der Wasserverbräuche zur Abrechnung der Gebühren für den Trinkwasserbezug sowie für die Abwasserreinigung fällig.

Die Bürger erhalten mit dem Gemeindeblatt bzw. per Post die Ablesekarte zugesandt. In diese sind schon eingetragen:

  • der Name mit Anschrift

  • die Zählernummer

  • der Zählerstand des Vorjahres

Überprüfen Sie dann bitte diese Voreintragungen und ergänzen Sie diese mit

  • dem Ablesedatum

  • den aktuellen Zählerstand

  • und Ihrer Unterschrift

Bitte leiten Sie die Karte dann bis zum genannten Termin an die Gemeindeverwaltung zurück!

Neu

Alternativ steht Ihnen zur Abgabe Ihres Zählerstandes auch Wasserzählerkarte ONLINEauf unserer Homepage zur Verfügung.

Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Mitwirkungspflicht zur Ermittlung der Verbrauchsdaten weisen wir darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Rückmeldung der Verbrauchswert geschätzt bzw. ein Pro-Kopf-Verbrauch angenommen und abgerechnet wird.

Die vorstehende Regelung trifft nicht zu bei Zählern, deren amtliche Eichzeit von sechs Jahren abgelaufen ist und die von der Gemeinde ausgewechselt werden ( zur Dauer der Eichzeit siehe den Datumsaufdruck auf der Innenseite des Zählerdeckels). Diese Haushalte erhalten keine Ablesekarte. In diesem Falle gilt als Abrechnungsgrundlage der Zählerstand des ausgebauten Wasserzählers. Eine erneute Ablesung wird nicht vorgenommen.

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