Beantragung Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Die Möglichkeit, auch als behinderter Mensch alle Bereiche des Alltags und das Zusammenleben mit anderen selbst zu gestalten, beginnt auch mit der Anerkennung einer Behinderung im rechtlichen Sinn. Mit dem Schwerbehinderten-Antrag können Sie Behinderungen sowie zusätzliche Merkzeichen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales rechtswirksam feststellen lassen.
Diese Anerkennung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen und Nachteilsausgleichen in vielen anderen Lebensbereichen (z. B. Arbeitsverhältnis, Steuern, Straßenverkehr).
Wer ist behindert?
Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Die Schwere der Einschränkung wird mit dem Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 10 bis 100 ausgedrückt.
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt.
Merkzeichen und ihre Bedeutung
Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme weiterer Nachteilsausgleiche:
G – Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt
aG – außergewöhnlich gehbehindert
H – hilflos
Bl – blind
Gl – gehörlos
B – berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
RF – Rundfunkgebührenbefreiung bzw. – ermäßigung
Zuständig für die Antragstellung
Zentrum Bayern Familien und Soziales
Region Niederbayern
Friedhofstraße 7
84028 Landshut
Tel. 0871/829-0
E-Mai: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de
Antragstellung
Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben an das Zentrum Bayern Familie und Soziales gesandt werden.
Der Schwerbehinderten-Antrag kann aber auch ONLINE gestellt werden.
erforderliche Unterlagen
Passbild
Medizinische Befundberichte
Sehr hilfreich ist es, wenn Sie möglichst viele, aktuelle und aussagekräftige Befunde und Berichte (Haus- und Fachärzte, Krankenhaus, Reha) bereits dem Antrag beifügen. Die Anforderung notwendiger Unterlagen „von Amts wegen“ dauert meist mehrere Wochen.
Sie können aber auch von Ihrem Hausarzt Kopien von Ihren Befunden und Facharztberichten anfordern. Mit unten genanntem Abrechnungsvordruck können Ihrem Hausarzt die entstandenen Kopierkosten dann erstattet werden. Weitere Informationen und das Abrechnungsformular erhalten Sie hier:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/abrechnungsformular_hausarzt.pdf
Gutachten von anderen Stellen, die bereits eine Feststellung über Ihre Behinderung/ Erwerbsminderung etc. getroffen haben
bei Diabetes ein evtl. geführtes Blutzuckertagebuch
Betreuerausweis, falls für die Person, für die der Antrag gestellt wird zur „Vertretung gegenüber Behörden“ ein bestellter Betreuer erforderlich ist
Weitere Informationen
finden Sie im Wegweiser für Menschen mit Behinderung