Reisepass

Reisepass/vorläufiger Reisepass
Beantragung und Verlustmeldung

Beschreibung

Seit 1. März 2017 werden auch bei uns im Passamt die neuen elektronischen Reisepässe ausgegeben. Die Dokumente sind etwas kleiner als vorher und verfügen über neue Sicherheitsmerkmale neben den schon bereits integrierten Chip, auf dem das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers gespeichert werden.

Personenkreis

  • In der Regel wird der ePass für Personen ab 12 Jahren ausgestellt
  • Er kann aber auch früher ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst
 

Bitte überprüfen Sie vor Reisebeginn frühzeitig die Gültigkeit Ihres Dokuments. Vor allem in der Reisezeit kann es verstärkt zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen, so dass Ihr Dokument dann nicht rechtzeitig da ist!

 

Einreisebestimmungen der Reiseländer

Da wir Ihnen als Passbehörde leider keine verbindlichen Aussagen über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes sowie über die erforderlichen Ausweisdokumente geben können, informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft über die Einreisebestimmungen erhalten Sie u. a.  beim Auswärtigem Amt >>Link

notwendige Unterlagen bzw. Voraussetzungen

  • alter Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis oder aktuell ausgestellte Geburtsurkunde
  • bei Minderjährigen die Anwesenheit beider Sorgeberechtigten zur Unterschrift oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • persönliches Erscheinen bei der Passbehörde zwingend erforderlich!

Vollmacht zur Abholung des Reisepasses

Können Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen, benötigt die von Ihnen beauftragte Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Wunsch bei der Beantragung des Reisepasses bei uns im Rathaus.

Express-Reisepass

Benötigen Sie dringend einen Reisepass, können Sie ihn im Expressverfahren beantragen, d. h. geht der Express-Antrag bis 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel drei – vier Werktage später (es zählen Mo.-Fr. ohne Feiertage) im Rathaus zur Abholung bereit. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.

Vorläufiger Reisepass

Kann der Reisepass – auch im Expressverfahren – nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.

Kosten

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • Vorläufiger Reisepass (Alter egal): 26,00 EUR
  • Express-Reisepass ab 24 Jahren: 102,00 EUR
  • Express-Reisepass unter 24 Jahren: 69,50 EUR

Gültigkeit

  • für Antragsteller ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • für Antragsteller unter 24 Jahren:   6 Jahre
  • für vorläufigen Reisepass:   1 Jahr

Verlustmeldung und Wiederauffinden

Sollten Sie Ihren Reisepass verlieren, melden Sie dies bitte unverzüglich bei uns im Rathaus. Die zuständige Polizeidienststelle wird dann automatisch von uns darüber informiert. Ebenso ist ein Wiederauffinden des Dokuments bei uns anzuzeigen und dieses bei uns im Passamt abzugeben.

Bitte verwenden Sie den als verloren gemeldeten Reisepass nicht mehr, sondern nur noch den neu ausgestellten, da das verlorene Dokument inzwischen durch die zuständige Polizeidienststelle zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Da beim Wiederauffinden mit einer sofortigen weltweiten Löschung der Seriennummer in den Sachfahndungsdateien nicht gerechnet werden kann, ist nicht auszuschließen, dass es bei einer bevorstehenden Einreise ins Ausland oder bei der Rückreise nach Deutschland zu Problemen kommen kann.

Sonstige Hinweise des Bundesinnenministeriums

>>Link

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