Plakate, öffentliche Anschläge
Gemeindliche Anschlagtafeln:
Wer Anschläge, insbesondere Plakate in der Öffentlichkeit anbringen will, darf dies im Gemeindegebiet sowie im Außenbereich der Gemeinde Schönau nur an den dafür vorgesehenen Flächen. Diese sind:
In der Ortsmitte auf der Plakatwand links neben dem Bushaltehäuschen ( Kreuzung Vilshofener Straße / Bachhamer Straße)
Im Ortsteil Unterzeitlarn (Außenbereich) auf der Plakatwand oberhalb der Kirche neben dem Bushaltehäuschen
Die Anmeldung einer Plakatierungsaktion im Gemeindegebiet hat zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.
Geldbuße bei Verstoß:
Wer trotzdem Plakate an andere Stellen anbringt, wird mit einer Geldbuße belegt und zur Beseitigung des Anschlags aufgefordert.
Entfernen der Plakate:
Das Plakat ist nach der Veranstaltung ohne Aufforderung unverzüglich zu entfernen.
Weitere Informationenen siehe Plakatierungsverordnung