Pflanzenrückschnitt

Straßenverkehrssicherungspflicht – Pflanzenrückschnitt

Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten sie frühzeitig zurückgeschnitten zu werden, damit überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen nicht Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden.

Rein vorsorglich sei diesbezüglich auch eine evtl. Schadenshaftung bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs erwähnt!

Zusammenfassung zur „Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“

a) Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße bis zu einer lichten Höhe von 4,50 m über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird.

b) Über Geh- und Radwege

bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m

c) seitlich vom Fahrbahnrand

mindestens 50 cm Abstand

d) an Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art stets so nieder gehalten werden, dass sie nicht die Sicht beeinträchtigen

e) Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten dürfen durch Anpflanzungen nicht verdeckt werden.

f) Denken Sie auch an die Sichtbarkeit Ihrer Hausnummer, denn dies kann vor allem im Ernstfall für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei widhtig sein und Ihnen im Notfallwertvolle Zeit retten.

Lichtraumprofil über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen:

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