Parkausweis

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Beschreibung

In den Innenstädten gibt es  in der Regel eine gewisse Anzahl von Parkplätzen, die nur für schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Voraussetzungen genutzt werden dürfen. Diese Parkplätze werden mit dem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet.

Es gibt aktuell zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:

  • einen internationalen hellblauen Parkausweis
  • einen orangefarbenen Parkausweis

Welche Voraussetzungen Sie für die jeweiligen Ausweise erfüllen müssen und welche Vorteile sich beim Parken für Sie ergeben, erfahren Sie hier

Link:
https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/parkplatz/index.php

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehinderten-Bescheid vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales
  • Foto

Kosten
Keine

Gültigkeitsdauer
auf 5 Jahre befristet

(auch wenn der Schwerbehindertenausweis „unbefristet“ ausgestellt wurde)

ausstellende Behörde
Gemeindeverwaltung

Achtung!

Bitte legen Sie den Parkausweis sichtbar im Auto aus! Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht als Nachweis.

Der Parkausweis darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen der Behinderte selbst teilnimmt. Es darf nicht auf anderen Fahrten verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für den Behinderten erledigt werden!

Wenn der Inhaber des Parkausweises keine Fahrerlaubnis besitzt, gilt er für Fahrten, an denen dieser als Beifahrer teilnimmt.

Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, spielt keine Rolle.