Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die gesuchte Person gewohnt hat, eine Melderegisterauskunft beantragen.

einfache Melderegisterauskunft

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname

  • Doktorgrad

  • derzeitige Anschriften

  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist

Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen, frühere Namen oder das Geburtsdatum!

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur dann zulässig, wenn

  • die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Die gesuchte Person muss also über mehrere Angaben eindeutig identifiziert werden können, und

  • die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke

a) der Werbung oder

b) des Adresshandels

Stimmt eine über die Person gemachte Angabe nicht mit der amtlichen Registrierung überein, wird die Anfrage als erfolglos abgewiesen. Ebenso ist eine Auskunft nicht möglich, wenn mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen.

erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf zu den oben genannten Daten eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

  • frühere Namen

  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat

  • Familienstand

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten

  • frühere Anschriften

  • Einzugsdatum und Auszugsdatum

  • Familienname und Vorname des gesetzlichen Vertreters

  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie

  • Sterbedatum und Sterbeort sowie beim Versterben im Ausland auch den Staat

Die betroffene Person wird von der Meldebehörde über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich unterrichtet!

Eine Melderegisterauskunft kann grundsätzlich schriftlich oder über das Internet beantragt werden.

Voraussetzungen

bei einfacher Melderegisterauskunft

  • die Auskunft wird nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet, es sei denn die gesuchte Person hat hierfür ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben

bei erweiterter Melderegisterauskunft

  • es muss ein berechtigtes Interesse (rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art) glaubhaft gemacht werden

Kosten

  •   8,- EUR – bei dezentral elektronischer Melderegisterauskunft

  • 10,- EUR – bei schriftlicher Melderegisterauskunft

Online-Verfahren

Link zum Rathausserviceportal

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