Hundehaltung/Hundesteuer
Hundehaltung:
siehe „Verordnung Freilaufenlassen von Hunden“
Hundesteuer:
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im gesamten Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer siehe „Hundesteuersatzung“. Die Hundesteuer wird für ein Jahr erhoben. Sie beträgt
pro Hund 30,- EUR
für einen Kampfhund 250,- EUR
An- und Abmeldung von Hunden:
Wer einen über drei Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Wenn der Hund veräußert wird, sonst wie abhanden gekommen oder eingegangen ist, hat ihn der Hundebesitzer unverzüglich abzumelden.
Anmeldung Hund (zum Rathaus-Serviceportal)
Abmeldung Hund (zum Rathaus-Serviceportal)
Hundemarken:
Zur Kennzeichnung der Hunde wird bei der Anmeldung des Hundes von der Gemeinde eine „Hundemarke“ ausgegeben. Die Gebühr für diese beträgt einmalig 5,- EUR.
Hundekot-Tütenspender und –Sammelbehälter