Hundehaltung/Hundesteuer

Hundehaltung/Hundesteuer

Hundehaltung:

siehe „Verordnung Freilaufenlassen von Hunden

Hundesteuer:

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im gesamten Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer siehe „Hundesteuersatzung“. Die Hundesteuer wird für ein Jahr erhoben. Sie beträgt

pro Hund 30,- EUR

für einen Kampfhund 250,- EUR

An- und Abmeldung von Hunden:

Wer einen über drei Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Wenn der Hund veräußert wird, sonst wie abhanden gekommen oder eingegangen ist, hat ihn der Hundebesitzer unverzüglich abzumelden.

Anmeldung Hund (zum Rathaus-Serviceportal)

Abmeldung Hund (zum Rathaus-Serviceportal)

Hundemarken:

Zur Kennzeichnung der Hunde wird bei der Anmeldung des Hundes von der Gemeinde eine „Hundemarke“ ausgegeben. Die Gebühr für diese beträgt einmalig 5,- EUR.

Hundekot-Tütenspender und –Sammelbehälter

Link zum Aufstellungsplan 

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