Das Führungszeugnis ist ein Auszug über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab dem 14. Lebensjahr bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen können.
Unterschieden wird zwischen dem Führungszeugnis für „private Zwecke“, das direkt an den Bürger zugesandt wird und dem Führungszeugnis „zur Vorlage bei Behörden“, das unmittelbar an die Behörde übersandt wird.
Des Weiteren gibt es ein erweitertes Führungszeugnis, das benötigt wird für
die Prüfung der persönlichen Eignung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Besonderheit beim erweiterten Führungszeugnis:
Unsere Gemeinde wendet auf Wunsch bei diesem Führungszeugnis das sogenannte „Regensburger Modell“ an, d. h. der ehrenamtlich Tätige muss das zugesandte Führungszeugnis nicht direkt z. B. dem Vereinsvorstand vorlegen, sondern kann sich bei uns stattdessen nach erfolgter Einsichtnahme eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausstellen lassen, die er dann dem Verein übergibt. Die Bestätigung der Gemeinde kann bei sämtlichen Vereinen und Trägern vorgelegt werden und gilt für den gesamten Landkreisbereich.
Gebühr: für alle Führungszeugnisse 13.- EUR
Weitere Informationen und Zugang zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Flyer des Bundesamts für Justiz