Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten:
Altersrente bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen
Da es verschiedene Altersrenten gibt und der Beginn der Regelaltersgrenze für bestimmte Altersgruppen angehoben wurde, empfiehlt es sich, vor Rentenantragstellung einen Termin bei der Rentenberatung der Dt. Rentenversicherung zu vereinbaren!
Hier erfahren Sie auch näheres über die Flexirente.
Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Witwerrente / Waisenrente) beim Tod eines Familienangehörigen (Ehegatte/Eltern)
Erwerbsminderungsrente , wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist
Renten aus der Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Diesem sind alle notwendigen Unterlagen beizufügen.
Benötigte Unterlagen:
letzte Rentenauskunft bzw. Versicherungsverlauf der Rentenversicherung
Nachweise über Berufsausbildungen, falls der Zeitraum im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung noch nicht extra als „berufliche Ausbildung“ aufgeführt ist
Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld)
Nachweise über Schulausbildung, Studium etc. ab Vollendung des 17. Lj.
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Geburtsnachweis für Kinder (sofern vorhanden)
Nachweise über ausländische Versicherungszeiten
Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
Name und Anschrift der Krankenkasse (Chipkarte bitte mitnehmen!)
Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC)
persönliche Steueridentifikationsnummer
Name und Anschrift der behandelnden Ärzte mit vorhandenen Befundberichten (bei Erwerbsminderungsrenten)
- Schwerbehindertenausweis
- Altersteilzeitvertrag (bei Rente wegen Altersteilzeit)
- Personal- oder Versicherungsnummer bei Betriebsrenten sowie Anschrift der auszahlenden Stelle
Antragsfrist und Beginn der Rente
Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente sowie Altersrente später als 3 Kalendermonate nach dem Leistungsfall, d. h. der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Rente, gestellt, beginnt die Rente nicht wie üblich vom Ablauf des Monats an, in dem der Leistungsfall eingetreten ist, sondern erst vom Beginn des Antragsmonats an.
Bei der Altersrente sollte daher der Antrag möglichst 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.
Befristete Erwerbsminderungsrenten werden jedoch frühestens ab dem Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung – bei Antragsstellung nach Ablauf des 7. Kalendermonats nach dem Leistungsfall ebenfalls erst ab dem Beginn des Antragsmonats – gezahlt.
Eine Ausnahme gilt für befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei denen der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht: Wenn die Feststellung der vollen Erwer bsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bei rechtzeitiger Antragstellung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen. Dadurch sollen Versorgungslücken vermieden werden.
Hinterbliebenenrente wird grundsätzlich vom Todestag an gewährt; falls der Verstorbene jedoch im Sterbemonat Rente bezogen hatte, beginnt die Hinterbliebenenrente erst mit dem Ersten des Folgemonats. Wird Hinterbliebenenrente erst später als 12 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten beantragt, so kann sie erst ab dem Beginn des Monats gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wichtig: Bitte vereinbaren Sie für die Rentenantragstellung in der Gemeindeverwaltung einen Termin!
Ansprechpartner: Frau Kroiß, Tel. 08726/9688-17 (montags ganztags, ansonsten vormittags)
Wenn die Rente allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, gibt es die Möglichkeit Grundsicherung zu beantragen. Anträge gibt es bei uns in der Gemeindeverwaltung.
Rentenanträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse:
Falls Sie Mitglied beim Bauernverband sind, empfehlen wir Ihnen, sich wegen einer Rentenantragstellung dorthin zu wenden. Ansonsten können Sie den Antrag auch bei der Gemeindeverwaltung stellen.