Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
Wir gehen auf unserem irdischen Leben alle den gleichen Weg. Wenn der Verlust eines lieben Mitmenschen zu beklagen ist, steht man oft verzweifelt und ratlos vor einem scheinbar unüberwindlichen Berg. Trotz des Schmerzes bleibt es nicht erspart, die Trauerfeierlichkeiten und die Beerdigung vorzubereiten. Für diese schweren Stunden soll es hilfreich sein zu wissen, was alles zu veranlassen ist:
Mit dem Pfarrer klären:
– Termin für die Überführung und die Rosenkränze
– Termin für die Beerdigung
Beim Standesamt zu klären:
Jeder Sterbefall muß beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Zur Beurkundung werden benötigt:
– eine Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
– eine Geburtsurkunde (bei Ledigen)
– Todesbescheinigung des Arztes
– Personalausweis
– Anschriften der Kinder oder sonstigen näheren Angehörigen
Mit dem Friedhofsträger abzuklären:
– für den Gemeindefriedhof in Schönau = Gemeindeverwaltung)
– für den Kirchlichen Friedhof in Unterzeitlarn = Johann Moser
– Festlegung der Grabstelle (entweder Neukauf oder Belegung)
– Tag der Überführung und der Beerdigung wegen Graböffnung
! Wichtiger Hinweis für den Friedhof in Schönau:
bei bestehender Grabstelle ist vom Grabeigentümer vor dem Öffnen des Grabes unverzüglich über den Steinmetz die Entfernung des Grabmales und der Grabeinfassung zu veranlassen (siehe Regelung unten)
Regelung bei Entfernung der Grabmale
Wichtige Telefonnummern:
– Katholisches Pfarramt Schönau 08726 / 271
– Gemeindeverwaltung Schönau 08726 / 9688-0
– Überführung in Schönau: Gerhard Thanner 08726 / 621
– Überführung in Unterzeitlarn: Johann Moser 08726 / 769
– Friedhofsverwaltung im Notfall 0171 / 833 18 13
bitte unbedingt beachten:
Trauerkränze, Gebinde etc. sollen aus verrottbarem Material hergestellt werden. Kränze, Gebinde und sonstiger Abraum von den Gräbern sind von den Grabeigentümern mitzunehmen und selbst ordnungsgemäß zu entsorgen. Einzig die Hüllen der ausgebrannten Grablichter können in die dafür auf dem Schönauer Friedhof aufgestellte Tonne eingeworfen werden.
Infektionsschutzkonzept für Friedhof während der Corona-Pandemie
Bekanntmachung.Infektionsschutzkonzept Friedhof v.26.01.2021
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