Bekanntmachung Bodenrichtwerte für Land- und Forstwirtschaft 2024

Der Gutachterausschuß des Landkreises Rottal-Inn hat die gemeindlichen Bodenrichtwerte für land- und Forstwirtschaft zum Stichtag 01.01.2024 gemäß § 196 des Baugesetzbuches ermittelt.

Die für die Gemeinde Schönau geltenden Bodenrichtwerte liegen in der Gemeindeverwaltung von

Mittwoch, 10 Juli 2024 bis einschließlich 
Freitag, 30 August 2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Bekanntmachung Bodenrichtwerte 2024

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