Ruhezeiten

Ruhezeiten

Die Gemeinde Schönau hat keine gesonderten Regelungen für Ruhezeiten und Lärmschutz erlassen. Es gelten daher die allgemeinen Regelungen aus den dafür einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen.

Hier gelten vor allem die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe und die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

Für besonders lärmgeneigte Geräte gilt eine besondere Regelung. Zu den Geräten und Maschinen zählen beispielsweise

  • Rasenmäher

  • Heckenscheren

  • Vertikutierer

  • Freischneider

  • Grastrimmer

  • Laubbläser

  • Laubsammler

Diese Geräte dürfen werktags in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, sofern sie nicht über das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung Nr. 1980/2000 verfügen.

Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe mehr. Hier gilt besonders das Gebot der Rücksichtnahme.

Als Anhaltspunkt kann die nachfolgende Tabelle zu Grunde gelegt werden. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiben.

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