Wohnsitz
– Hauptwohnung und Nebenwohnung
Beschreibung
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung, die andere(n) ist/sind Nebenwohnung(en).
Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist deren (zeitlich) vorwiegend benutzte Wohnung. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen liegt. Dazu gehören Beziehungen zu Eltern, Partner, Freunden, Bindungen an einen Beruf, an Vereine Kirchengemeinden etc.
Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners ist die überwiegend von der Familie gemeinsam genutzte Wohnung.
Bei dauernd getrennt lebenden Verheirateten gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.
Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung des(r) Personensorgeberechtigten. Leben diese dauerhaft getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann dies nicht festgestellt werden, so ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Minderjährigen maßgebend.
Haben getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht, bedarf es für die Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes des Einvernehmens beider Elternteile. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt.
Voraussetzungen
Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet
keine