Sterbeurkunden
Beschreibung
Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister ausgestellt und dient als Nachweis für den Todestag und –ort der genannten Person.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Urkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Berechtigte sind z. B. der Ehegatte des Verstorbenen sowie Abkömmlinge oder Eltern. Andere Personen haben dieses Recht nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder wenn sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt werden.
Fristen
Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von
110 Jahren aus den Geburtenregistern
80 Jahren aus den Eheregistern
30 Jahren aus den Sterberegistern
nach dem Eintritt des Personenstandsfalls bei den Standesämtern ausgestellt werden.
In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig.
Kosten
Zuständiges Standesamt
In der Regel können Urkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das den Personenstandsfall beurkundet hat, d. h. an dem Ort, wo der Sterbefall eingetreten ist.