Plakate

Plakate, öffentliche Anschläge

Gemeindliche Anschlagtafeln:

Wer Anschläge, insbesondere Plakate in der Öffentlichkeit anbringen will, darf dies im Gemeindegebiet sowie im Außenbereich der Gemeinde Schönau nur an den dafür vorgesehenen Flächen. Diese sind:

  • In der Ortsmitte auf der Plakatwand links neben dem Bushaltehäuschen ( Kreuzung Vilshofener Straße / Bachhamer Straße)

  • Im Ortsteil Unterzeitlarn (Außenbereich) auf der Plakatwand oberhalb der Kirche neben dem Bushaltehäuschen

Anmeldefrist:

Die Anmeldung einer Plakatierungsaktion im Gemeindegebiet hat zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.

Geldbuße bei Verstoß:

Wer trotzdem Plakate an andere Stellen anbringt, wird mit einer Geldbuße belegt und zur Beseitigung des Anschlags aufgefordert.

Entfernen der Plakate:

Das Plakat ist nach der Veranstaltung ohne Aufforderung unverzüglich zu entfernen.

Weitere Informationenen siehe Plakatierungsverordnung

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