Melderegisterauskunft
Beschreibung
Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die gesuchte Person gewohnt hat, eine Melderegisterauskunft beantragen.
einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie folgende Informationen:
Vor- und Familienname
Doktorgrad
derzeitige Anschriften
gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen, frühere Namen oder das Geburtsdatum!
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur dann zulässig, wenn
die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Die gesuchte Person muss also über mehrere Angaben eindeutig identifiziert werden können, und
die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a) der Werbung oder
b) des Adresshandels
Stimmt eine über die Person gemachte Angabe nicht mit der amtlichen Registrierung überein, wird die Anfrage als erfolglos abgewiesen. Ebenso ist eine Auskunft nicht möglich, wenn mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen.
erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf zu den oben genannten Daten eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über
frühere Namen
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
Familienstand
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum und Auszugsdatum
Familienname und Vorname des gesetzlichen Vertreters
Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
Sterbedatum und Sterbeort sowie beim Versterben im Ausland auch den Staat
Die betroffene Person wird von der Meldebehörde über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich unterrichtet!
Eine Melderegisterauskunft kann grundsätzlich schriftlich oder über das Internet beantragt werden.
Voraussetzungen
bei einfacher Melderegisterauskunft
die Auskunft wird nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet, es sei denn die gesuchte Person hat hierfür ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben
bei erweiterter Melderegisterauskunft
es muss ein berechtigtes Interesse (rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art) glaubhaft gemacht werden
Kosten
8,- EUR – bei dezentral elektronischer Melderegisterauskunft
10,- EUR – bei schriftlicher Melderegisterauskunft
Online-Verfahren
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