Gewerbezentralregisterauskunft
Beschreibung
Zur Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Für den Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar zugesandt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Beantragt werden kann Sie bei uns in der Gemeindeverwaltung oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz.
Voraussetzungen
Antrag des Betroffenen
Den Antrag kann nur der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter stellen nicht aber ein Bevollmächtigter (z. B. Ehegatte)
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis
bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht
Kosten
13,– EUR
Weitere Informationen und Zugang zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz: